Auswirkungen zur Umsetzung der 12. Corona Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz vom 30.10.2020 für den Tennissport

Liebe Spieler, liebe Mannschaftsführer, liebe Sport- und Jugendwarte, liebe Trainer, hallo Tennisfreunde,

Gestern abend haben wir die 12. Corona – Bekämpfungsverordnung RLP (12. CoBeLVO, Stand 30.10.2020) erhalten und auch die Auslegungshilfe. Folgender Text ist darin veröffentlicht:  

„§ 10 Sport (1) Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport in Mannschaftsportarten und im Kontaktsport sind untersagt.  Die  sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig. Im Übrigen gilt das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 während der gesamten sportlichen Betätigung.  Zuschauerinnen  und  Zuschauer  sind  nicht  zugelassen;  ausgenommen  sind Verwandte ersten und zweiten Grades bei der sportlichen Betätigung Minderjähriger.“

Leider lässt die Formulierung („…..nur im Freien….“) keinen Spielraum zu. Dies bedeutet, dass die Tennishallen in RLP ab dem 02.11.2020 nicht genutzt werden dürfen und der Spiel- und Trainingsbetrieb im Rahmen der vorgegebenen Bestimmungen nur im Freien stattfinden darf.

Wir freuen uns natürlich darüber, dass wir trotz des Lockdowns und der einschränkenden Massnahmen auch im Sport der Tennissport als Individualsportart zumindest in einem kleinen Umfang weiter betrieben werden darf. Gleichzeitig bedauern wir die Reduzierung auf den Freibereich — zumal viele Hallenbetreiber, mit denen wir in den letzten Wochen wegen der Winterhallenrunde 2020 / 2021 zu tun hatten, in Absprache mit dem für sie zuständigen Ordnungsamt entsprechende Hygienekonzepte erstellt hatten.

Wir werden uns zusammen mit dem Tennisverband Rheinland – Pfalz und den beiden anderen regionalen Verbänden TV Rheinland und TV Rheinhessen mit allen uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten in der kommenden Woche darum bemühen, dass die Einschränkung wegen der Tennishallennutzung von der Landesregierung RLP rückgängig gemacht bzw. die 12. CoBeLVO den Regelungen anderer Bundesländer angepasst wird. In einigen Bundesländern dürfen die Tennishallen nämlich weiterhin genutzt werden.  

Bis auf Weiteres bzw. bis zur Klärung empfehlen wir Ihnen, für den eingeschränkten Spiel- und Trainingsbetrieb weiterhin die Freiplätze zu nutzen. Sollten sich diese bereits „im Winterschlaf“ befinden, so können Sie überlegen, für Ihre Mitglieder zumindest einen Teil der Freiplätze nochmals in einen spielbereiten Zustand zu versetzen. Die Wetterprognosen für die kommenden 14 Tage sind im Moment erfreulich und mit winterlichen Verhältnissen ist momentan nicht zu rechnen.

Unabhängig davon, ob „nur“ im Freien oder auch in der Tennishalle der eingeschränkte Spiel- und Trainingsbetrieb stattfindet: die gesetzlichen und behördlichen Regelungen und die Hygienekonzepte — die gegebenenfalls nochmals angepasst werden müssen — sind strengstens einzuhalten. Darauf legen wir auch als Fachverband größten Wert und erinnern nochmals daran, dass die weitere Verbreitung des Virus verhindert und die Gesunderhaltung unserer Tennisspielerinnen und -spieler an oberster Stelle stehen sollte – damit auch die Funktionsfähigkeit unseres Gesundheitssystems (Stichwort „Intensivbetten“) erhalten bleibt. Wir sind sicher, dass Sie für Ihren Verein und Ihre Mitglieder die richtigen Entscheidungen treffen werden.   

Wir werden Sie umgehend per eMail und über unsere Homepage informieren, sobald uns neue Informationen vorliegen.

Gerne stehen wir Ihnen für alle Fragen zur Verfügung.

Sportliche Grüße               

Ihr Tennisverband Pfalz
 

Wolfgang Eggers   Matthias Ackermann  Thomas Knieriemen                 

Präsident         Vizepräsident       Geschäftsführer

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