Am 25. Oktober hat der PTTV durch die verschärfte Coronalage neue Leitlinien veröffentlicht. Die wichtigsten Punkte:
Abbruch der Verbandsrunde
- Ein Abbruch der Spielrunde erfolgt erst, wenn eine Verordnung den Spielbetrieb, in der momentan gültigen Form verbietet oder unmöglich macht.
- Bevor die Spielrunde abgebrochen wird, wird versucht den Spielbetrieb zu unterbrechen und anschließend wieder fortzusetzen
- Priorität muss sein den aktuellen Spielbetrieb so lange als möglich aufrecht zu erhalten
Coronabedingte Spielverlegungen
- Spiele dürfen auf Antrag, vom Spielleiter, nach hinten geschoben werden. Dieser Antrag kann gleichermaßen vom Heimverein wie auch vom Gastverein gestellt werden.
- Spiele die vom Spielleiter neu angesetzt werden, müssen bis zum 31.12.2020 ausgetragen werden.
- Für alle bis dahin nicht ausgetragenen Spiele gilt Abschnitt M der gültigen Wettspielordnung des PTTV.
- Gründe zur Beantragung von Verlegungen können sein:
- Hallenschließung
- Spielpaarung mit Vereinen aus Risikogebieten oder Spiele in Risikogebieten.
- Coronabedingte Ausfälle von Mannschaftsspielern
- Positiver Test in Verein oder Mannschaft
- Stammspieler in Quarantäne.
Auf- und Abstieg (Modifi zierung der WO für den Zeitraum der Pandemie)
- Mannschaften die coronabedingt abmelden
- gelten, entgegen der derzeitigen Regelung in der WO, als Absteiger.
- Über begründete Ausnahmen entscheidet, auf schriftlichen Antrag, der Gesamtvorstand (siehe WO, M)
Coronabedingte Abmeldungen
- Coronabedingte Abmeldungen bleiben bis 31.12.2020 straffrei
- Es muss nachgewiesen werden, dass die Abmeldung aus Gründen der Pandemie erfolgte und nicht
vermeidbar war. - Es werden bis 31.12.2020 keine Strafen ausgesprochen bei:
- coronabedingtes Antreten in Unterzahl
- coronabedingtes Nichtantreten. Hier ist im Vorfeld auf jeden Fall die Entscheidung des Spielleiters einzuholen. Der Spielleiter sowie der Gegner sind so früh als möglich zu informieren.
Änderung des Spielsystems
- Eine Änderung des Spielsystems (z.B. generell auf Vierermannschaften ist bedingt durch Abschnitt M der WO
ausgeschlossen.
Verfahren bei Nichteinhaltung des Hygienekonzeptes
- An die vorgegeben Regeln des Heimvereins muss sich von Heim- und Gastverein gehalten werden. Jeder Verein kann für sich auch strengere Regeln einhalten.
- Bei Nichteinhaltung der Hygienevorgaben durch Heim- oder Gastverein kann/soll Protest eingelegt werden.
- Sollte ein gefahrloses Spielen nicht möglich sein, muss Protest eingelegt werden und dann kann das Spiel zur Vermeidung von Gesundheitsschäden durch den Heim- oder Gastverein abgebrochen werden.
- Eine Entscheidung über eingelegte Proteste trifft der Gesamtvorstand.
Turniere und Meisterschaften
- Die Pfalzmeisterschaften der Nachwuchsbereiche U11 – U18 werden ersatzlos gestrichen.
- Für den Aktivenbereich wird jeweils vor den Meisterschaften entschieden.