Ablauf- Nutzungs- und Hygieneempfehlungen des TVRLP für den Mannschaft – und Wettkampfbetrieb ab dem 19.06.2020

Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ist von Mensch zu Mensch leicht übertragbar. Der Hauptüber￾tragungsweg ist die Tröpfcheninfektion (etwa beim Sprechen, Husten und Niesen). Dies erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut oder der Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine
Übertragung möglich. Ebenso gilt die Übertragung durch in der Luft befindliche Aerosole in geschlos￾sen Räumen als möglich. Eine Übertragung über kontaminierte Oberflächen (Schmierinfektion) gilt nach derzeitiger Fachexpertise als unwahrscheinlich, ist aber nicht vollständig auszuschließen. Die wir￾kungsvollste Art der Infektionsvermeidung ist daher die strikte Einhaltung des Abstandes.
Tennis gilt als kontaktlose Individualsportart, die sich aufgrund der Größe und der Beschaffenheit des Platzes relativ ideal zur Ausübung von Bewegung (unter der Bedingung des Abstandes) auch im Wett￾kampfbetrieb ausführen lässt.


Als rechtlicher Rahmen für die Vereine und Individualsportler im Bereich des TVRLP gilt die jeweils aktuelle (derzeit 9.) CoBeLVO Rheinland-Pfalz für alle Aktivitäten im Bereich des Vereins. Ergänzt durch Hygienekonzepte, derzeit vom 04.06.2020., hier: „Hygienekonzept für den Sport auf Außenanlagen“ und „Hygienekonzept für Veranstaltungen im Freien mit bis zu 250 Personen“. Den Vorgaben der Be￾hörden vor Ort ist unbedingt Folge zu leisten.

Im Rahmen der Vorbereitung und Planung der Wettkämpfe sind folgende Punkte seitens der Vereine und Spieler*innen jederzeit folgendes zu gewährleisten:


 Es ist stets ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten, soweit diejeweils geltende Corona-Bekämpfungsverordnung keine andere Regelung trifft. Dies bedeutet aufgrund der Bestimmungen der aktuell geltenden 9. Corona Bekämpfungsverordnung, dass der Mindestabstand bei Zusammenkünften bis zu 10 Personen oder der Zusammenkunft der Angehörigen zweier Hausstände nicht eingehalten werden muss.
 Die entsprechenden Hygienemaßnahmen (Händewaschen, Desinfektion usw.) und die Hust- und Niesetikette müssen beim Wettbewerb ebenfalls strikt beachtet werden. Dies ist durch geeig￾nete Hinweisschilder kenntlich zu machen.
 Spielern mit offensichtlichen Symptomen einer Atemwegserkrankung, u.a. Halsschmerzen, tro￾ckener Husten, Geruchs- sowie Geschmacksstörung ist die Teilnahme am Wettbewerb unter￾sagt. Treten diese Anzeichen während des Wettkampfes erstmalig auf, ist das Wettspiel sofort zu beenden und die Anlage unverzüglich zu verlassen.
 Platzpflegegeräte und Einrichtungen mit Kontakt sind nach der Benutzung mit einem fettlösen￾den Haushaltsreiniger zu reinigen oder mit einem mindestens begrenzt viruziden Mittel zu des￾infizieren. Dazu zählen z. B. Linienbesen, Abziehbesen / Schleppnetz, Sitzbänke und Türgriffe.
 Die Benutzung von sanitären Einrichtungen ist unter Beachtung der gebotenen Schutzmaßnah￾men zulässig (insbesondere Mindestabstand und Desinfektion…). Möglichkeiten zum Händewa￾schen (mit entsprechendem Abstand zueinander) müssen ausgerüstet sein mit Flüssigseife und zum Abtrocknen mit Einmalhandtüchern.
Eine kontinuierliche Luftzirkulation in Innenräumen ist durch geeignete Mittel sicherzustellen. Sanitärbereiche und Umkleiden sind nach Möglichkeit dauerhaft zu belüften.
In Sanitär-, Gemeinschafts- und Pausenräumen sind Händedesinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfügung zu stellen. Die Räume sind regelmäßig zu reinigen.
Kontaktflächen sind regelmäßig mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger zu reinigen oder mit einem mindestens begrenzt viruziden Mittel zu desinfizieren.
 Keine Berührungen, Umarmungen und keinen Handschlag beim Tennis.
Mannschaftsspiele
An den Mannschaftsspielen Sommer 2020 bestreiten bis zu ca. 4.000 Mannschaften der Vereine Mann￾schaftswettspiele gegen andere Vereine. Der Terminplan wird unter Beachtung der zur Verfügung ste￾henden Plätze zentral vom TVRLP und seinen Bezirksverbänden mit einheitlicher EDV erstellt. Um eine
Entspannung zu ermöglichen, können Spiele einvernehmlich verlegt werden. Zu einem Mannschafts￾spiel treffen also in der Regel maximal 16 Personen zusammen, die sich je nach Mannschaftsstärke auf zwei, in den meisten Fällen drei Tennisplätze plus entsprechenden zugewiesenen Aufenthaltsbereich verteilen (Gesamtfläche somit in der Regel >2000m²).
 Das Einhalten der geforderten Mindestabstände auf den Vereinsanlagen ist durch eine ent￾sprechende Vereinswegeplanung des Vereins jederzeit zu gewährleisten.
 Finden auf einer Anlage mehrere Mannschaftsspiele zeitgleich statt, so werden diese auf ver￾schiedenen den Teams zugewiesenen Tennisplätzen gespielt. Der Heimverein muss dabei si￾cherstellen, dass sich die Bereiche, in denen sich die Teams der einzelnen Spiele aufhalten, möglichst nicht überschneiden. Hierbei ist auch die Ankunft/Abreise/Toilettennutzung und ggf. der Zugang zur Vereinsgaststätte zu kennzeichnen und der Gastmannschaft bekannt zu geben.
 Für die Einhaltung der Regelungen ist eine beauftragte Person vor Ort zu benennen. Diese Per￾son soll als Hygienebeauftragter / Coronabeauftragter insbesondere dafür zuständig sein:

  • Intervention bei Nichteinhaltung der Abstandsregeln
  • Bereitstellung Desinfektionsmittel
  • Ansprechpartner für die Mannschaften im Wettkampf
    Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, sind im Rahmen des Hausrechts der Zutrittzu verwehren.
    Die Funktion des Hygienebeauftragten kann während eines Spieltages von wechselnden Personen und auch von mehreren Personen gleichzeitig wahrgenommen werden (z. B. Vorstandsmitglieder, Trainer,
    Mannschaftsführer, Betreuer).
    Unsere Verbandsspielrunde hat einen sportlichen und gesellschaftlichen Charakter und trägt damit zum körperlichen und seelischen Wohlbefinden der Akteure bei. Die Ermöglichung des Miteinanders und sportlichen Messens unter Wahrung der notwendigen hygienischen Maßnahmen steht dabei im
    Vordergrund.
    Im Zweifel gilt immer: Abstand halten und andere Personen respektvoll und mit Umsicht behandeln. Gesundheit kommt vor Wettkampf.

Vorbereitung/Durchführung des Verbandsspieles:
Der Mannschaftsführer der Heimmannschaft soll sich mit dem Mannschaftsführer der Gäste in Verbin￾dung setzen, um die Besonderheiten des Spieltags zu klären:
 Treffpunkt auf der Anlage
 gastronomische Bedingungen
Falls verfügbar wird den Gastteams eine Anlagenskizze mit den geplanten Wegen usw. geschickt.
Ankunft: Auf eine Begrüßung mit Handschlag etc. wird verzichtet. Die Heimmannschaft informiert die Gäste über die lokalen Bedingungen (Toiletten, Desinfektionsmöglichkeiten, Wartebereiche, etc.).
Wartebereich: Für alle am Verbandsspiel beteiligten Personen wird empfohlen einen ausreichend großer Wartebereich zur Verfügung zu stellen.
Zuschauer sind im Rahmen des „Hygienekonzeptes für Veranstaltungen im Außenbereich mit bis zu 250 gleichzeitig anwesenden Personen“ erlaubt. Dies bedeutet u. a.:

  • Maximale Gruppengröße: 10 Personen
  • Erfassung der Kontaktdaten aller Zuschauer ist notwendig
    Sollte die Einhaltung dieser Bestimmungen nicht möglich sein, so empfehlen wir, den Bereich der An￾lage, auf der ein Wettbewerb ausgetragen wird, für Zuschauer zu sperren.
    Auf jedem Platz befinden sich mindestens zwei Sitzmöglichkeiten pro Seite (und damit pro Team), je￾weils im ausreichenden Abstand und wenn möglich gegenüberliegend. Die Spieler sollen Handtücher unterlegen.
     Im Einzel für Spieler + Betreuer,
     Im Doppel für beide Spieler.
    Mögliche weitere Personen (Mannschaftsführer) können die Plätze während des Spiels einnehmen, müssen zum Seitenwechsel aufstehen und sich im ausreichenden Abstand zu den sitzenden Spielern positionieren.
    Die Verbandsspiele beginnen mit den Einzeln und werden dann mit den abschließenden Doppeln zu Ende geführt. Doppel sind als elementarer Teil des Tennissports zu sehen.
    Tennis wird auch im Doppel grundsätzlich ohne jeden Körperkontakt ausgeübt, eine gegenseitige Berührung ist also nicht notwendig und immer zu vermeiden.
    Nach dem Match: Es gibt kein „Handshake“. Die Spieler sollen nach Beendigung des Matches den Platz verlassen. Die Sitzmöglichkeiten sollten danach desinfiziert werden.
    Den Anweisungen der Heimmannschaft (Mannschaftsführer, Vorstand, Hygiene-Beauftragter) sind Folge zu leisten.
    Spielberichtsbogen: Der Bogen ist vor Spielbeginn getrennt durch beide Mannschaftsführer auszufül￾len. Eigene Stifte werden hier empfohlen.
    Der verpflichtende Übertrag in das Wettspielportal TORP ermöglicht die Nachvollziehbarkeit jeder Be￾gegnung mit den jeweiligen Einsätzen jeden Spielers (wer hat wann gegen wen gespielt) aktuell und online.
    Bälle: Das Berühren der Tennisbälle während des Spiels durch die Spieler ist kein wahrscheinlicher Infektionsweg und daher als unbedenklich einzustufen. Die normalen Hygieneregeln sind zu beachten.

Mannschaftsessen: Die Mannschaftsspiele des TVRLP sollen für unsere Spieler nicht nur ein sportlichesHighlight sein, sondern auch für ein gutes soziales Miteinander sorgen – insbesondere in einer Zeit der „physischen“ Distanz. Es ist unbedingt auf die Einhaltung der Vorgaben der jeweiligen Corona – Ver￾ordnung zu achten, hier insbesondere auf die Begrenzung der Gruppengrößen (aktuell 10 Personen).
Wir empfehlen hier zur Vermeidung unnötiger Kontakte und zur Reduzierung des Infektionsrisikos, dass die Mannschaften sich an getrennten Tischen befinden.
Eine Bewirtung darf unter den Vorgaben für die Gastronomie erfolgen. Die Nutzung von Getränke￾spendern zur Selbstbedienung ist untersagt.
Öffentliche Clubgastronomien können geöffnet sein. Hier gelten die Hygienebestimmungen für Res￾taurants. Darunter fallen alle gewerblich betriebenen Clubhäuser. In Vereinsregie bewirtete Clubhäu￾ser müssen sich ebenfalls an die Hygienebestimmungen der Gastronomie halten.
Unter diesen Umständen ist zu beachten, dass einige Vereine keine Verpflegung während oder nach der Begegnung anbieten können. Dies ist in der aktuellen Situation ausdrücklich zu akzeptieren, die Gastmannschaft sollte aber im Vorfeld entsprechend informiert werden.
Für die Sportausübung wurden sportartspezifische Festlegungen seitens des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und seiner Spitzenverbände auf Basis der Maßnahmen nach dem Infektions￾schutzgesetz definiert, die entsprechend zu beachten sind.

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