Vorschläge und Praxisbeispiele des TV Pfalz zu weiteren Verhaltensweisen in der Coronakrise (Stand: 6.5.2020)

Nachfolgende Hinweise des TV Pfalz sind nur exemplarisch zu sehen, erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollen als Hilfestellung, jedoch nicht als Handlungsanweisung des Verbandes verstanden werden. Jeder Tennisverein und jede Tennisabteilung kann diese nach eigenem Ermessen und angepasst an die individuelle Vereinsstruktur und die 4. Corona – Bekämpfungsverordnung anpassen, ändern und verwenden.

Tennisspielen ab Montag, 20.04.2020:

  • ist nur alleine oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person und im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt
  • zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten
  • Kontakte außerhalb der Spiel- und Trainingszeiten sind auf ein Minimum zu beschränken
  • der Verzehr von Speisen und Getränken auf dem Vereinsgelände ist untersagt (ausgenommen sind selbst mitgebrachte Getränke während des Spiel- und Trainingsbetriebs)
  • Kinderspielplätze sind geschlossen
  • Beschränkung des Aufenthaltes auf der Anlage auf ein Minimum
  • Die „Innere Einstellung“ sollte sein: Kommen – Abstand wahren – Tennis spielen – direkt gehen – daheim duschen
  • Beschränkung der Spielzeiten auf ein Minimum (vor allem bei stärkerer Frequentierung der Anlage)
  • Nutzung der normalerweise nicht so stark nachgefragten Zeiten (Vormittag, Mittagszeit, früher Nachmittag)
  • Vermeidung der „Ballungszeiten“ am späten Nachmittag und Abend
  • ggf. Nutzung von Atemschutzmasken außerhalb der reinen Spiel- und Trainingszeiten
     für Parkplatz gilt:
  • Parkplatz der Tennisanlage ist gesperrt
  • wenn Parkplatz der Tennisanlage geöffnet ist:
  • dann Mindestabstand beim Ein- und Aussteigen einhalten
  • dann Mindestabstand beim Verlassen und Betreten des Parkbereiches einhalten
  • gilt auch für den direkten Weg zum Platz und zurück
  • ggf. bereits auf dem Parkplatz Desinfektionsmöglichkeit einrichten
    Für Clubhaus / Gastronomie:
  • bleibt geschlossen
  • wenn geöffnet nur für den Pächter der Gastronomie:
  • dann nur Abholservice möglich
  • Achtung: Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften und max. Personenzahl (2) beachten
     Umkleidekabinen / Sanitäranlagen / Toiletten:
  • bleiben geschlossen
  • wenn geöffnet dann:
  • Achtung: Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften und max. Personenzahl (2) beachten
  • Achtung: Betreten und Verlassen der Räume nur zeitlich versetzt
  • ggf. zusätzliche Desinfektionsmöglichkeiten anbieten
     Tennisplätze:
  • alle öffnen
  • Möglichkeit nur Einzelplätze zu öffnen
  • bei mehreren nebeneinander liegenden Plätzen den mittleren Platz sperren (kein Netz einhängen)
  • Tennisplätze evtl. erst ab DI oder MI oder noch später öffnen (damit Vorbereitung möglich ist)
  • klare Trennung der Plätze fürs Training (mit Trainer) und fürs Spielen (Mitglieder)
  • Minitennis – Courts und Ballwände sind geschlossen
  • ggf. zusätzliche Desinfektionsmöglichkeiten direkt an den Eingängen zu den Plätzen anbieten
     wenn Platzreservierung und -Buchungen erforderlich sind, dann:
  • Absperrbereich zur Distanzwahrung an der Belegungstafel bzw. dem Buchungsterminal einrichten
  • Buchungen von zuhause aus ermöglichen (per Handy, App)
  • falls Buchungsterminal für die Freiplätze vorhanden:
  • Buchung muss online erfolgen
  • wer nicht gebucht hat, muss die Anlage verlassen
  • das Betreten / Verlassen des Platzes sollte nur auf direktem Weg vom / zum Auto erfolgen
  • Platzbelegung:
  • Einrichtung von Wartezonen für bestimmte „kritische“ Plätze markieren um dort Kontaktmöglichkeiten zu verhindern
  • damit die nachfolgenden Spieler nicht direkt am Platz warten
  • Betreten des Platzes erst 5 – 10 Min später (also nach der reservierten / gebuchten Zeit)
  • Verlassen des Platzes schon 5 – 10 Min früher (also vor dem Ende der reservierten / gebuchten Zeit)
     Maßnahmen auf dem Platz:
  • Kontakte über die Nutzung von Pflegegeräten vermeiden (Abziehmatten, -besen, Linienbesen)
  • Geräte nur mit Handschuhen angreifen
  • Sitzbänke / Stühle:
  • dürfen nicht benutzt werden bzw. werden nicht aufgebaut
  • wenn sie benutzt werden:
  • dann seitlich des Platzes weit auseinander stellen oder
  • an den Stirnseiten aufstellen (jeder hat „eigene Seite“ zum Spielen und für die Pause)
  • ein großes Handtuch als Unterlage vorschreiben
  • Besonders strenge Hygieneanforderungen gelten für alle benutzten Sport- und Trainingsgeräte.
    Soweit diese von wechselnden Personen genutzt werden, sind sie regelmäßig, d.h. möglichst bei jedem Nutzerwechsel zu desinfizieren
  • Seitenwechsel möglichst vermeiden (wenn doch, dann nicht auf der gleichen Seite)
     Tennisbälle:
  • jeder spielt mit seinen eigenen Bällen (mit Markierung)
  • die eigenen Bälle können mit der Hand aufgehoben werden, die „fremden“ nur mit dem Schläger
  • Möglichkeit: nur der Trainer berührt die Bälle mit der Hand – die Schüler sammeln nur mit Ballkorb oder Tennisballröhre
     Trainingsbetrieb:
  • während des Trainings ist auf die Einhaltung des Mindestabstands zu achten
  • Trainer bleibt auf seiner Platzseite
  • naher Kontakt zum Schüler vermeiden
  • am Anfang nur Einzeltraining
  • bei zwei Schülern auf dem Platz muß der Trainer außerhalb des Platzes sein
  • auf einem Platz soll immer nur eine Interaktion zwischen zwei Personen möglich sein
  • auf keinen Fall allgemeines Vereins- und Mannschaftstraining zulassen
  • Eltern und Begleitungpersonen haben keinen Zutritt zur Anlage
  • wenn Eltern und Begleitungpersonen Zutritt zur Anlagehaben:
  • dann ggf. Wartezone einrichten
  • Selbstverständlich: Verzicht auf Begrüssungs- und Verabschiedungsrituale und „Handshake“
     Spielbetrieb:
  • während des Spielbetriebs ist auf die Einhaltung des Mindestabstands zu achten
  • nur Einzel erlaubt (kein Doppel)
  • Doppel aktuell nicht erlaubt (auch nicht mit Familienangehörigen bzw. im eigenen Haushalt lebenden Personen)
  • Selbstverständlich: Verzicht auf Begrüssungs- und Verabschiedungsrituale und „Handshake“
  •  Grundsätzliches:
    Der Tennissport ist eine der in RLP bevorzugten Sportarten bei der „Lockerung“. Bundesweit haben bis jetzt nur drei Länder dem Sport diese Chance eingeräumt.
    Dies ist eine einmalige und historische Chance für unsere Sportart.
    Bitte achten Sie konsequent auf die Einhaltung des Kontaktverbots und des
    Mindestabstands.
    Bitte achten Sie auf die Einhaltung der gebotenen Hygienemaßnahmen.
    Diese dienen immer noch der Vermeidung der weiteren Verbreitung des Virus.
    Oberste Priorität und Vorrang hat die Befolgung der Richtlinien:
  • der Bundes- und Landesregierung
  • siehe 4. Corona-Bekämpfungsverordnung, auf www.tvpfalz.de abrufbar
  • der örtlichen Behörden
  • der Ordnungs- und Gesundheitsämter
    Und denken Sie bitte daran: bei Verstößen oder der ersten Erkrankung kann und wird die Tennisanlage mit großer Wahrscheinlichkeit geschlossen. Eine Folge kann dann auch sein, daß die Sportart Tennis wieder aus dem Kreis der aktuell bevorzugten Sportarten „entfernt“ wird. Ggf. ist es sinnvoll, wegen der Vorbereitungsmaßnahmen die Anlage erst später zu öffnen!

Nur ungern wird abschließend auch auf die erheblichen Ordnungsmaßnahmen hingewiesen, die im Falle einer Nichtbefolgung von behördlicher Seite aus drohen. Und seien Sie sich bewußt, daß gerade die jetzt bevorzugten Sportarten (Tennis) in den kommenden Tagen und Wochen verstärkt beobachtet und kontrolliert werden.

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